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Was ich für Sie tun kann

In-House Schulungen
  • Erste Hilfe,
  • Erste Hilfe am Kind
  • Brandschutz

für Unternehmen ab ca. 20 Mitarbeiter, die einen Ersthelfer und einen Brandschutzhelfer haben.

Ausbildung zum Ersthelfer

Wir möchten ihnen die Unsicherheit nehmen und Handlungskompetenz für den Notfall vermitteln.
Der Erste-Hilfe-Lehrgang entspricht den Vorgaben der Unfallversicherungsträger (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) sowie der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen. Die Ausbildung ist u.a. für Unternehmen und Vereine von der Berufsgenossenschaft und Unfallkasse vorgeschrieben und kann direkt über diese abgerechnet werden. Ihnen entstehen kein Kosten!

Werden auch Sie ein Ersthelfer. Notfallsituationen können auch Ihnen und Ihren Familienmitgliedern, Freunden und Kollegen im Alltag begegnen. Diese treten unerwartet und außerhalb Ihrer täglichen Routine auf, weshalb oft die Erfahrung und Sicherheit fehlt, um souverän reagieren zu können. Mit unseren Seminaren möchten wir Sie für dieses Thema sensibilisieren.

Ersthelfer im Unternehmen

Notfallsituationen passieren immer unerwartet. Laut einer Statistik der DGUV kam es im Jahr 2014 zu 1.044.057 meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfällen - Notfallsituationen wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle nicht miteingerechnet. Sie können die die Sicherheit in Ihrem Betrieb erhöhen, indem Sie für eine ausreichende Anzahl an Ersthelfer sorgen und diese in regelmäßigen Abständen fortbilden lassen.

Laut § 26 der DGUV Vorschrift 1 ist eine Mindestanzahl an Ersthelfer in jedem Betrieb Pflicht:

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
    • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
Ersthelfer werden

Um ein betrieblicher Ersthelfer zu werden, müssen Sie an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilnehmen, welcher 9 Unterrichtseinheiten umfasst.

Ersthelfer bleiben

Um ein betrieblicher Ersthelfer zu bleiben, müssen sie ihr Wissen mit einem Erste-Hilfe-Training, welches ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten umfasst, alle 2 Jahre auffrischen bzw. ergänzen.

Wir sind von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als ermächtigte Stelle zur Aus- und Fortbildung von Ersthelfern anerkannt. Somit können wir direkt mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen und das Seminar bleibt für Sie kostenfrei.

Wir bereiten Sie optimal auf den Ernstfall vor!

Um eine optimale Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter zu gewährleisten, kann die Schulung direkt in Ihren Räumlichkeiten erfolgen. Auf diese Weise können wir besser auf die örtlichen Gegebenheiten Ihres Unternehmens und das vorhandene Material eingehen. Bei Bedarf könne wir auch geeignete räumlichkeiten vermitteln

Die Themenschwerpunkte und Inhalte der Schulung werden auf die Berufszweige Ihrer Mitarbeiter zugeschnitten

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Der Schutz ihrer Mittarbeiter und Sachwerte durch Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer ist laut § 10 ArbSchG, laut ASR 2.2 der Berufsgenossenschaft und laut der DGUV vorgeschrieben. Wir bieten bequeme Inhouse Schulungen zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer an. So können Sie Ihre Mitarbeiter oder Ihr Team effizient und kostengünstig weiterbilden.

Brandschutz im Unternehmen

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses Thema. Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Diese Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer

  • die Evakuierung und Menschenrettung
  • die Brandbekämpfung
  • die generelle Unterstützung der Brandschutzbeauftragten
  • die Kenntnis und die fachlich korrekte Bedienung der Brandschutzeinrichtungen des Unternehmens
  • die Entrauchung im Brandfall
  • die Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
  • sonstige Aufgaben wie Alarmübungen oder die Einweisung der Feuerwehr